Stell dir vor, du schaust dir eine Website an oder auch einen Blog, und alles, was du findest, ist Text. Nicht ein einziges Bild. Das klingt ganz schön langweilig, oder?
Und deshalb kommt dies auch nur selten vor. Die meisten Internetseiten sind kreativ gestaltet und an Bildern mangelt es nicht. Aber ist es erlaubt, einfach ein Bild aus dem Internet zu speichern und dieses dann selbst zu verwenden? Zum Beispiel auf deinem Blog oder auf Facebook? Die Antwort ist ganz klar: Nein! Denn es gibt strenge Regeln, an die man sich halten muss.
Das Urheberrecht beachten
Jedes Foto, Bild und jedes Kunstwerk wurde irgendwann mal von jemanden geschaffen. Und genau derjenige ist dann auch der Urheber. Wenn du nun ein Bild benutzen möchtest, das du nicht selbst fotografiert hast, musst du den Fotografen um Erlaubnis fragen. Auch wenn du das Foto erst bearbeitest und dann veröffentlichst, musst der Fotograf des Originalbildes einwilligen. Auch bei Screenshots solltest du vorsichtig sein, denn diese enthalten häufig Bilder und Fotos, die urheberrechtlich geschützt sind.
Zum Glück gibt es aber sehr viele nette Fotografen die ihre Bilder unter freier Lizenz veröffentlichen. Das sind Fotos, die du für deine Webprojekte nutzen kannst.
Persönlichkeitsrechte beachten
Der sicherste Weg, Bilder zu nutzen, ist der, dass du die Fotos einfach selber machst. In diesem Moment bist du nämlich der Urheber und andere dürfen diese Bilder dann nicht einfach so benutzen. Doch natürlich gibt es auch hier wieder ein paar Regeln. Sind auf dem Bild Personen abgebildet? Dann kannst du die Fotos nicht einfach nutzen, oder möchtest du etwa, dass man von dir Bilder ins Internet stellt, ohne dass du vorher gefragt wirst?
Schießt du ein Bild von deinen Freunden, dann greift „Das Recht am eigenen Bild“. Das bedeutet, wenn du dieses Foto veröffentlichen möchtest, dann brauchst du die Zustimmung deiner Freunde. Dabei ist es egal, wie viele Personen auf dem Foto abgebildet sind. Alle Personen auf dem Bild müssen zustimmen, wenn du das Bild online posten möchtest. Von dieser Regel gibt es nur wenigen Ausnahmen, zum Beispiel kann man bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen auch fremde Personen fotografieren.
- Grundregel: Fotos sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
- Du brauchst die Zustimmung des Fotografen, wenn du eines seiner Bilder verwenden möchtest.
- Sind Personen abgebildet, müssen diese zustimmen, dass das Foto veröffentlicht wird.