Aufrufe zu Hass oder Gewalttaten gegen Fremde oder bestimmte Personengruppen sind strafbar.
Sicherlich hast du schon mal einen feindseligen Kommentar auf Facebook, Instagram oder anderswo im Netz gesehen, der sich gegen bestimmte Menschengruppen oder Nationalitäten richtet.
Laut § 130 Strafgesetzbuch können solche Kommentare rechtlich unter den Straftatbestand der Volksverhetzung fallen, da niemand wegen seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion oder politischen Meinung im Internet beschimpft werden darf. Auch zu Gewalt oder anderen diskriminierenden Handlungen darf nicht öffentlich aufgefordert werden. Strafbar ist auch die Leugnung der Verbrechen des NS-Regimes. All das erschwert ein friedliches Miteinander in unserer Gesellschaft.
Auf böswillige Kommentare ähnlich beleidigend zu reagieren, hilft nicht und trägt dazu bei, in einen Teufelskreis aus Hassreden zu geraten.
Darüber hinaus machst du dich mit Hetzparolen selbst strafbar. Für Volksverhetzung drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Wer sich angegriffen fühlt und seine Meinung äußern möchte, sollte in jedem Fall sachlich bleiben und sich nicht provozieren lassen. Sorge auch dann für ein neutrales, objektives Diskussionsklima im Internet.
Verbreite vor allem keine volksverhetzenden Beiträge im Netz.