Wenn du einen Vertrag abschließt, musst du geschäftsfähig sein. Das gilt auch, wenn du im Internet shoppst, dich in Communities anmeldest oder dir eine E-Mail-Adresse zulegen möchtest. Bei Erwachsenen über 18 Jahre ist das kein Problem. Es wird unterschieden zwischen diesen drei Kategorien:
- voll geschäftsfähig
- beschränkt geschäftsfähig
- geschäftsunfähig
Kinder, die noch unter 7 Jahre alt sind, dürfen ohne die Zustimmung der Eltern keine Verträge abschließen – sie sind geschäftsunfähig.
Deine Eltern sind über 18 Jahre alt und damit voll geschäftsfähig. Daher dürfen sie Verträge aller Art abschließen.
Du bist beschränkt geschäftsfähig, weil du zwischen 7 und 17 Jahre alt bist. Für die meisten Verträge müssen daher deine Eltern ihre Zustimmung geben. Es sei denn, das Geschäft bietet dir einen Vorteil. Ein Vorteil stellt dabei kein „Schnäppchen“ dar, sondern wenn du keine Gegenleistungen erbringen musst. Das ist z.B. bei einem Geburtstagsgeschenk der Fall.
Wenn du Taschengeld bekommst, kannst du mit diesem Geld auch allein einkaufen, allerdings keine Abos abschließen. Außerdem haben deine Eltern das Recht, Dir zu verbieten, bestimmte Dinge, die sie nicht gut finden, von deinem Taschengeld zu kaufen, zum Beispiel freizügige Klamotten. Auch bei teuren elektronischen Geräten wie Spielekonsolen müssen deine Eltern zustimmen, auch wenn du das Geld selbst angespart hast.