Kennst du das Zitat? „Die Freiheit des einen hört da auf, wo das Recht des anderen beginnt“. Das gilt auch für die Meinungsfreiheit: Wer seine Meinung sagt, darf dabei niemanden beleidigen. Alles, was den anderen blöd aussehen lässt oder herabsetzt, z.B. „Du Dummkopf!“, „Du Idiot!“ oder auch „Bohnenstange“ zählt als Beleidigung.
Äußert man sich jemand anderem gegenüber so, beschimpft oder verspottet man die Person damit. Das zählt zur Beleidigung und nicht zur Meinungsfreiheit. Dies gilt in Chats und Foren ebenso, wie bei persönlichen Gesprächen.
Gesetzlich geregelt wird die Beleidigung im Strafgesetzbuch in § 185: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das gilt übrigens auch für Jugendliche. Ab 14 Jahren ist man in Deutschland strafmündig und muss sich damit für seine illegalen Tagen vor Gericht verantworten. Allerdings wird bei Beleidigungen der Staatsanwalt nur auf Antrag des Betroffenen tätig.
Im Artikel über Cyber-Mobbing findest du weitere Informationen zum Thema Beleidigung und Mobbing im Internet.