Pass auf, wenn du im Internet Dinge über andere behauptest. Berechtigte Kritik ist zwar erlaubt, aber du kannst nicht einfach alles sagen, was du möchtest! Ein paar Sachen stehen sogar unter Strafe. Dass du niemanden beleidigen darfst, ist vielleicht noch klar, aber du darfst auch niemandem übel nachreden oder andere verleumden. Wie du das verhindern kannst, erfährst du hier.
Üble Nachrede
Zu „Üble Nachrede“ gehören Dinge, die die Ehre einer Person verletzen, oder auch ihr Image, ihre Darstellung und Wirkung gegenüber anderen stark schädigen können. Es sind Aussagen, die jemand ohne zu wissen, ob sie stimmen, ausspricht. „Unser Lehrer ist ein Nazi“ oder „Du Faschist“ sind Beispiele für üble Nachrede.
Wie bei Beleidigungen ist auch üble Nachrede strafbar und der Richter kann Geld- und Freiheitsstrafen verhängen.
Verleumdung
Wenn Max behauptet, dass Linda Drogen nimmt, obwohl er weiß, dass das nicht stimmt, ist das eine Verleumdung. Der Unterschied zur üblen Nachrede ist der, dass Max ganz genau weiß, dass Linda keine Drogen nimmt und er es trotzdem behauptet.
Bei Verleumdung können bis zu 5 Jahren Gefängnisstrafe drohen, wenn jemand in der Öffentlichkeit oder durch die Verbreitung von Schriften verleumdet wurde.