Vielleicht hast du es schon mal erlebt, dass bestimmte Infos, die du noch gestern im Internet gefunden hast, plötzlich nicht mehr da sind? Dies kann ein Zeichen dafür sein, dass diese Inhalte vor kurzem von Google oder anderen Unternehmen gelöscht worden sind.
Bei dem Recht auf Vergessenwerden geht es darum, dass Daten über eine Person im Internet auf Anfrage gelöscht werden können, wenn es für die Verwendung dieser Daten keine klare Begründung gibt. Dabei können nur die veralteten, nicht mehr aktuellen Daten gelöscht werden. Das Recht auf Vergessen dient dem Datenschutz und basiert auf dem Grundrecht auf das informationelle Selbstbestimmung. Danach hat jeder das Recht, selbst bestimmen zu können, was andere Menschen über einen wissen dürfen.
Die Anfänge des Rechts auf Vergessen sind bei dem sogenannten Fall „Google-Spain“ aus dem Jahr 2014 zu finden. Bei diesem Gerichtsverfahren ging es um einen Zeitungsartikel über einen spanischen Bürger, der im Internet bei der Suche nach dem Namen diesen Mannes angezeigt wurde, obwohl die dort enthaltenen Fakten nicht mehr aktuell waren. Der Betroffene wollte aber nicht, dass diese persönliche Daten weiterhin online bleiben und hat Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Und hat gewonnen!
Digitaler Radiergummi
Jeder Europäer kann einen Antrag auf das Löschen der Verlinkung zu den Internetinhalten (z.B. alte Fotos, Videos, bestimmte Informationen etc.) über eigene Person stellen, wenn die Daten veraltet sind. Die Verlinkung zu Informationen aller Art, die dein Leben stark beeinflussen können, wenn diese öffentlich zugänglich, bzw. im Internet sichtbar sind, kann gelöscht werden.
Firmen und öffentliche Personen wie Politiker oder Stars können keine Anträge stellen, weil deren Leben im öffentlichen Interesse ist und daher der Öffentlichkeit zugänglich sein soll.
Dabei ist wichtig zu bemerken, dass nicht die Internetinhalte an sich gelöscht werden, sondern die Verbindung zwischen deinem Namen und den Inhalten im Internet. Wenn man die Verbindung zwischen seinem Namen und unerwünschten Inhalten aus dem Internet löschen möchte, stellt man einen Antrag bei dem entsprechenden Suchmaschinenbetreiber (z.B. Yahoo!, Bing oder Google). Auch Betreiber sozialer Netzwerke, z.B. Facebook, sind verpflichet, die Links zu den Inhalten der Nutzer auf Anfrage zu löschen.
Löschpraxis
Wenn du einen Löschantrag bei Google einreichst, musst du begründen, weshalb deine Daten in Zwischenzeit veraltet sind. Dafür hat Google im Internet ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen bereitgestellt. Google bearbeitet die Anfrage und entscheidet selbst, ob der Antrag akzeptiert oder abgelehnt wird. Im Falle des Erfolgs löscht Google die Verlinkung zu der Webseite mit unerwünschten Inhalten aus seinem Index. Dieser Prozess wird „digitales Radieren“ genannt.
Warum wird das Recht auf Vergessenwerden kritisiert?
Die Informationen aus dem Internet, zum Beispiel deine persönliche Daten, verschwinden auch nach einem erfolgreichen Löschantrag nicht komplett. Es wird jedoch schwierig, diese Informationen wiederzufinden.
Somit entsteht ein Konflikt des Rechtes auf Vergessen mit dem Recht auf Informationsfreiheit. Online-Journalisten und Blogger, die Artikel im Netz veröffentlichen, sind unzufrieden, wenn ihre Werke nur noch schwer oder gar nicht mehr im Netz gefunden werden können. Auch du wirst dich ärgern, wenn die Informationen, die du brauchst, plötzlich nicht mehr da sind.