Urheberrechte und andere Schutzrechte haben immer einen Urheber oder Inhaber. Um diese kümmern sich kollektiv Verwertungsgesellschaften, das heißt, sie nehmen für eine bestimmte Gruppe, im Fall der VG Bild-Kunst zum Beispiel für Fotografen, Maler oder Bildhauer, die Rechte wahr. Der Urheber muss sich bei der VG Bild-Kunst anmelden und die Gesellschaft kümmert sich dann um die Zweitverwertung, also sammelt Geld unter anderem für Kopien und Ausstrahlungen ein, um dann das Geld an die Mitglieder auszuschütten.