Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten haben sich in verschiedenen Verwertungsgesellschaften wie z.B. der GEMA zusammengeschlossen. Die Verwertungsgesellschaften nehmen die Rechte ihrer Mitglieder wahr und kümmern sich insbesondere um die kollektive Rechtewahrnehmung. Sie nehmen zum Beispiel Gebühren von Bibliotheken oder Hochschulen dafür ein, dass dort Werke kopiert und ausgeliehen werden, und verteilen diese Einnahmen dann wieder auf ihre Mitglieder.