Leistungsschutz

Der Leistungsschutz ist eng verwandt zum Urheberrecht. Wenn beispielsweise ein Musiker etwas singt oder Gitarre spielt, erbringt er eine Leistung. Wenn er aber das Stück nicht geschrieben oder verfasst hat, dann ist er nicht der Urheber des Stücks, also steht ihm kein Urheberrecht zu. Trotzdem erbringt er eine Leistung, die über das Leistungsschutzrecht geregelt wird, das ihn in ähnlicher Weise wie das Urheberrecht schützt.