Interessierst du dich für Musik? Dann hast du bestimmt schon von der GEMA gehört. Aber was verbirgt sich hinter dieser Abkürzung?
Die GEMA heißt „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, und sie ist eine von 13 sogenannten „Verwertungsgesellschaften“. Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Organisation, z.B. ein Verein, der für seine Mitglieder Gebühren für die sogenannte „Zweitverwertung“ von künstlerischen Werken einsammelt.
Wenn eine Bibliothek an ihre Nutzer eine CD verleiht, in einem Club Live-Musik gespielt wird, oder die Songs einer Band auf YouTube gehört werden, dann nennt man das „Zweitverwertung“ des Werks. Der Urheber – also der Autor oder Komponist – wurde zwar meistens vorher schon vom Verlag oder der Plattenfirma bezahlt, kann aber nun noch einmal Geld über die Verwertungsgesellschaften für die Zweitverwertung erhalten.
Wer zahlt an die GEMA?
Auch andere Personen müssen an die GEMA zahlen und zwar immer dann, wenn öffentlich Musik aufgeführt wird. Das kann zum Beispiel in Sportstudios oder Geschäften sein, in denen im Hintergrund Musik läuft, oder auch beim Public Viewing während der Fußball-WM. Diese Musiknutzung muss dann per Formular an die GEMA gemeldet und die entsprechenden Gebühren gezahlt werden. Und die GEMA ist bekannt dafür, immer sehr streng zu kontrollieren. Wenn du auf die Website der GEMA gehst, kannst du sehen, in wie vielen Situationen Gebühren anfallen, da Musik öffentlich genutzt wird.
Hier findest du eine Übersicht über die aktuelle GEMA-Tarife.
Muss ich auch an die GEMA zahlen?
Wer kann Mitglied der GEMA werden?
Stell dir vor, deine Band hat eine CD mit selbst geschriebenen und komponierten Liedern herausgebracht. Natürlich hofft ihr, dass die CD oft verkauft wird, ihr also Geld damit verdient. Einige Tage, Wochen, Monate läuft das Geschäft sehr gut – doch auf einmal lässt das Interesse an eurem Album nach. Ein Blick in YouTube kann der Sache auf den Grund gehen: Fans von euch, die die CD besitzen, haben eure Lieder öffentlich dort hochgeladen. Nun kann jeder Songs hören – und das völlig kostenlos! Die YouTube-Nutzer freuen sich, aber du und deine Band? Ihr habt das Nachsehen.
Bist du nun ein Mitglied der GEMA, kämpft sie dafür, dass du Geld bekommst, wenn irgendwo öffentlich Lieder, die du getextet oder komponiert hast, gespielt werden. „Öffentlich“ bedeutet, dass jeder Zugang hat und zuhören kann – also sowohl, wenn eure CD in einem Club oder im Radio gespielt wird, als auch im Internet bei YouTube.
Um Mitglied zu werden, musst du eine Aufnahmegebühr und jährlich einen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Wenn dann deine Songs öffentlich präsentiert werden, sammelt die GEMA die Gebühren für dich ein und gibt sie an dich weiter. Du solltest aber zuvor genau überlegen und mit deinen Eltern besprechen, ob die Mitgliedsgebühr tatsächlich niedriger sein wird als die Summe, die du im Gegenzug durch die GEMA bekommst! Für weitere Fragen und zur Klärung von Einzelheiten steht dir außerdem sicherlich ein GEMA-Experte zur Seite.
Muss ich also Mitglied der GEMA werden?
Nein. Deine eigenen Lieder sind automatisch durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, und keiner darf sie ohne deine Erlaubnis spielen. Ohne die GEMA müsstest du aber selber kontrollieren, wer deine Werke ghostwriter masterarbeit wo, wann und wie oft öffentlich verwendet, und das Geld dann einfordern. Dass kann wirklich kein Mensch! Dass die GEMA diese Aufgabe übernimmt, ist aber nicht nur praktisch für die Künstler, sondern auch für diejenigen, die die Werke benutzen wollen. So müssen sie nicht jeden Urheber einzeln ausfindig machen und mit ihm verhandeln.
Gibt es auch Nachteile für GEMA-Mitglieder?
Ja, eine Mitgliedschaft in der GEMA ist nicht nur vorteilhaft, sondern kann auch negative Folgen haben, insbesondere für unbekanntere Musiker, deren Stücke nicht so häufig öffentlich gespielt werden.
Zunächst musst du als Vereinsmitglied Gebühren an die GEMA zahlen, erhältst aber keinerlei Mitbestimmungsrechte. Ein weiterer großer Nachteil ist, dass du mit der Mitgliedschaft deine Nutzungsrechts an die GEMA abtrittst und deshalb nicht mehr frei über deine eigene Musik entscheiden kannst. Zum Beispiel könntest du deine Songs als GEMA-Mitglied nicht mehr unter einer freien Lizenz im Netz veröffentlichen. Im schlimmsten Fall musst du sogar Gebühren an die GEMA zahlen, wenn du bei einem öffentlichen Konzert deine eigene Musik spielst.
Andere Verwertungsgesellschaften
Es gibt noch eine Reihe kleinerer Verwertungsgesellschaften in Deutschland, die wir hier nicht auflisten.
Eine Übersicht über alle Verwertungsgesellschaften findest du auf den Webseiten des Deutschen Patent- und Markenamts, die im übrigen auch das Handeln der Verwertungsgesellschaften kontrollieren.
VG Wort
Ähnlich wie bei der GEMA Gebühren fällig, wenn deine Texte irgendwo öffentlich wiedergegeben, also z.B. im Radio, Fernsehen oder einer Veranstaltung vorgelesen oder irgendwo abgedruckt werden. Und wusstest du, dass bei einer Vorleserunde in deiner Stadtbibliothek, zu der jedermann kommen kann, Gebühren an die VG Wort gezahlt werden müssen? Und dass Bibliotheken außerdem einen festgesetzten Betrag dafür bezahlen, dass sie Bücher und andere Medien verleihen dürfen? Diesen Betrag nennt man „Bibliothekstantiemen“.
Manchmal zahlt man sogar Gebühren an die Verwertungsgesellschaften, ohne es zu merken: Kaufst du dir z.B. im Laden einen Scanner oder Kopierer, mit denen du Texte vervielfältigen kannst, wird ein Teil des Preises, an die VG Wort weitergeleitet. Sogar wenn du CD- oder DVD-Rohlinge oder einen USB-Stick kaufst, geht ein Teil an die Verwertungsgesellschaften. Das wird als „Geräte- und Leermedienabgabe“ bezeichnet. Unter dem Namen „Privatkopievergütung“ muss das übrigens auch jeder bezahlen, der einen Kopierer öffentlich zur Verfügung stellt, z.B. ein Copyshop, ein Schreibwarenladen oder eine hausarbeit schreiben lassen erfahrung Bibliothek. Auch hier zahlst du im Preis der Kopie diese Gebühr mit.
GVL
Die GVL betreut als einzige Verwertungsgesellschaft nicht die Urheber eines Werkes, sondern ausübende Künstler – wie z.B. Schauspieler, Tänzer und Interpreten –, aber auch Plattenfirmen und Filmhersteller. Auch wenn ein Schauspieler das Theaterstück nicht geschrieben oder ein Sänger das Lied nicht komponiert hat, hat er trotzdem auf der Bühne eine eigene Leistung gezeigt, die niemand einfach so nachahmen darf. Das gilt auch für die Arbeit, die die Plattenfirmen oder Filmhersteller bei der Produktion von Musik oder Filmen geleistet haben – schließlich haben sie viel Zeit und Geld hineingesteckt. Das Recht, dass diese Leistung von Künstlern oder Plattenfirmen schützt, heißt Leistungsschutzrecht.
VG Bild-Kunst
Wird deine Zeichnung oder dein Foto dann auf einem Plakat oder in einem Buch abgedruckt, wird eine Gebühr für den Nutzer des Bildes fällig. Außerdem bekommt die VG Bild-Kunst auch Teile der „Privatkopievergütung“ und der „Bibliothekstantiemen“, die du schon bei der VG Wort kennengelernt hast.
Im Bereich Kunst gibt es außerdem eine Besonderheit: Bist du Mitglied in der VG Bild-Kunst, erhält diese jedes Mal, wenn eines deiner Werke über Händler weiterverkauft wird ghostwriter hausarbeit, einen Teil vom Verkaufspreis und gibt diesen an dich weiter. Dies ist das sogenannte „Folgerecht“, das sicherstellen soll bachelor thesis schreiben lassen, dass du angemessen beteiligt wirst, wenn eines deiner Bilder im Laufe der Zeit an Wert gewinnt und viel teurer weiterverkauft wird.